Expertisen


Für die rechtliche Beurteilung von streitigen Sachverhalten dienen bautechnische Gutachten als Grundlage. Als neutraler Gutachter beurteilt RSP bautechnische Sachverhalte zu Handen von Gerichten oder Versicherungen.

Selbstverständlich ist RSP auch bereit, zu Handen von «Parteien», einen bautechnischen Sachverhalt zu beurteilen. Im rechtlichen Sinn handelt es sich dann aber um ein «Parteigutachten», das von anderen Parteien nicht zwingend akzeptiert werden muss.

RSP empfiehlt, bei Streitigkeiten den rechtlich sinvollen Weg mit einem Juristen zu klären, bevor ein allenfalls nicht zum Ziel führendes «Parteigutachten» ausgelöst wird.

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